Stand: 28.06.2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») der Panthea Group AG (nachfolgend «Panthea Group» oder «Auftragnehmerin») gelten für alle Dienstleistungen, Beratungen, Entwicklungen und sonstigen Leistungen, die gegenüber Kunden (nachfolgend «Auftraggeber») im B2B-Bereich erbracht werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird von der Panthea Group ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsschluss und Leistungsumfang
Ein Vertrag kommt durch die Unterzeichnung eines individuellen Dienstleistungsvertrages, eines Rahmenvertrags, eines Statement of Work (SOW) oder durch die schriftliche Annahme einer Offerte zustande. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen. Panthea Group erbringt Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen und nach dem aktuellen Stand der Technik.
3. Haftung und Haftungsbeschränkung
Panthea Group erbringt als Beratungs- und Technologieunternehmen primär Dienstleistungen (Auftragsrecht nach Art. 394 ff. OR). Die Panthea Group garantiert keinen spezifischen wirtschaftlichen, kommerziellen oder operativen Erfolg durch die Erbringung ihrer Dienstleistungen. Die Verantwortung für die Umsetzung von Empfehlungen, strategischen Konzepten oder die Nutzung von entwickelten Software-Prototypen (MVP) liegt vollumfänglich beim Auftraggeber.
Panthea Group haftet nur für absichtlich oder grobfahrlässig verursachte direkte Schäden. Jede Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, Mängelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Schäden durch Dritte wird im gesetzlich maximal zulässigen Umfang ausgeschlossen.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Panthea Group rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Zugänge zur Verfügung zu stellen. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so trägt er die daraus resultierenden Folgen (wie Verzögerungen oder Mehraufwand) selbst. Panthea Group lehnt jede Haftung für Mängel oder Verzögerungen ab, die auf unzureichende Mitwirkung zurückzuführen sind.
5. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
Soweit nicht anders vereinbart, verbleiben sämtliche Rechte an geistigem Eigentum (Urheberrechte, Patente, Konzepte, Methodiken, Quellcodes von Prototypen), die von Panthea Group vor oder während des Projekts entwickelt wurden, bei Panthea Group. Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht am Arbeitsergebnis für den vertraglich vorgesehenen Zweck.
6. Vertraulichkeit (NDA)
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich gemacht werden, streng vertraulich zu behandeln und nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.
7. Honorare und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung. Es gelten folgende standardisierte Zahlungsregeln (sofern nicht explizit anders vereinbart): Analysen (z.B. AI Readiness Check, Process X-Ray, AI SafeOps) erfordern 100% Vorauszahlung. Umsetzungsprojekte (Automation, Web, Prototyp) werden mit 50% bei Start und 50% bei Abnahme abgerechnet. Grössere MVP-Projekte staffeln sich in 40% Start, 30% Zwischenstand und 30% Abnahme. Monatliche Begleitungen werden monatlich im Voraus fakturiert. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
8. Beendigung
Dienstleistungsverträge können von beiden Parteien gemäss den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (Art. 404 OR) jederzeit gekündigt werden. Bereits erbrachte Leistungen sowie nachweislich entstandene Aufwendungen im Hinblick auf den Auftrag sind in jedem Fall durch den Auftraggeber zu vergüten. Ein Schadenersatzanspruch für entgangenen Gewinn bei Kündigung zur Unzeit bleibt vorbehalten.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Das Rechtsverhältnis zwischen der Panthea Group und dem Auftraggeber untersteht ausschliesslich materiellem Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des IPRG. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder den zugrundeliegenden Verträgen ist der Sitz der Panthea Group (Herisau, AR).